Beteiligung an folgenden Anschlägen/Verbrechen
Gudrun Ensslin war eine führende Mitgliederin der Rote Armee Fraktion (RAF), einer linksextremen terroristischen Gruppe, die in den 1970er Jahren in Deutschland aktiv war. Sie war an einer Reihe von Gewalttaten beteiligt, einschließlich Anschlägen auf öffentliche Gebäude, Banken und andere Ziele, bei denen Menschen getötet oder verletzt wurden.
Einige der Anschläge, an denen Ensslin beteiligt war, umfassen:
April 1968: Brandanschlag auf zwei Frankfurter Kaufhäuser. Dies war der erste Anschlag, der von der späteren RAF verübt wurde.
Juni 1967: Ensslin war an einem Anschlag auf ein Berliner Kaufhaus beteiligt.
Oktober 1971: Bombenanschlag auf das Hauptquartier der US-Armee in Heidelberg. Hierbei wurden drei Menschen getötet und fünf verletzt.
Dezember 1971: Bombenanschlag auf das Hauptquartier der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
März 1972: Bombenanschlag auf das Hauptquartier der Springer-Presse in Hamburg. Hierbei wurde eine Person getötet und mehrere verletzt.
April 1975: Anschlag auf die deutsche Botschaft in Stockholm. Bei diesem Anschlag wurden zwei Menschen getötet und zwölf weitere verletzt.
Ensslin beging am 18. Oktober 1977 in ihrer Gefängniszelle im Stammheimer Gefängnis Selbstmord.
Verurteilungen
Gudrun Ensslin wurde im Laufe ihrer terroristischen Karriere mehrfach wegen verschiedener Straftaten verurteilt. Einige der bekanntesten Verurteilungen sind:
1968 wurde sie wegen versuchter Brandstiftung im Frankfurter Kaufhaus Schneider zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
1970 wurde sie wegen der Befreiung Andreas Baaders aus dem Gefängnis in Berlin-Moabit zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
1972 wurde sie wegen der Ermordung des Bundesrichters Dr. Buddenberg und des Generalbundesanwalts Siegfried Buback zusammen mit anderen Mitgliedern der RAF zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ensslin beging im Oktober 1977 im Stammheimer Gefängnis Selbstmord und konnte deshalb nicht alle ihre Haftstrafen antreten.