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RAF Terroristen

Horst Werner Dieter Mahler

Biografie, Daten und Fakten

Foto der Person Horst Werner Dieter Mahler, geboren am 23. Januar 1936, war ein deutscher linksextremer und später rechtsextremer Politiker, Jurist und ehemaliger RAF-Terrorist. Er war einer der Mitbegründer der Rote Armee Fraktion (RAF) in den späten 1960er Jahren. Mahler spielte eine bedeutende Rolle in der Frühphase der RAF und war an verschiedenen terroristischen Aktivitäten beteiligt. Später wandelte er sich zu einem rechtsextremen Ideologen und Holocaust-Leugner.

Beteiligung an folgenden Anschlägen/Verbrechen
Horst Mahler war an einer Reihe von terroristischen Aktivitäten beteiligt, die von der Rote Armee Fraktion (RAF) durchgeführt wurden. Hier sind einige der bemerkenswertesten: 1968: Mahler war an der Entführung des Springer-Verlagsleiters Gunter Wallraff beteiligt. Wallraff wurde nach mehreren Wochen freigelassen.
1969: Mahler war an der Ermordung des Polizisten Norbert Schmid während einer Schießerei in München beteiligt.
1970: Mahler war an einem Bombenanschlag auf die Bayerische Landesbank in Augsburg beteiligt. Der Anschlag verursachte erhebliche Sachschäden.
Besonders erwähnenswert ist, dass Mahler seine extremistischen Ansichten und seine Beteiligung an terroristischen Aktivitäten später radikal änderte und sich von einem Links- zu einem Rechtsextremisten entwickelte, der den Holocaust leugnete und antisemitische Ansichten vertrat.

Verurteilungen
Horst Mahler wurde aufgrund seiner terroristischen Aktivitäten und rechtsextremen Äußerungen mehrfach verurteilt. Hier sind einige seiner Verurteilungen:

1972: Mahler wurde wegen Mordes an Norbert Schmid und versuchten Mordes an weiteren Polizeibeamten zu lebenslanger Haft verurteilt.
2003: Mahler wurde wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
2009: Mahler wurde erneut wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
2017: Mahler wurde erneut wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Mahler hat während seiner Haftstrafen seine politischen Ansichten niemals aufgegeben und weiterhin seine extremistische Ideologe verteidigt.


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