Irmgard Maria Elisabeth Möller, geboren am 13. Mai 1947 in Bielefeld, war eine ehemalige Terroristin und Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). Sie war die einzige Überlebende der sogenannten Todesnacht von Stammheim am 18. Oktober 1977, in der führende Mitglieder der ersten Generation der RAF in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart Suizid begingen.
Beteiligung an folgenden Anschlägen/Verbrechen Irmgard Möller war an verschiedenen terroristischen Aktivitäten beteiligt. Sie soll die Aktionen der RAF im Raum Stuttgart koordiniert und organisiert haben. Im Rahmen ihrer Aktivitäten wurde sie wegen zweier Bombenanschläge und Schüssen auf Polizeibeamte während ihrer Festnahme angeklagt. Zudem wurde sie wegen dreifachen Mordes verurteilt. Der dreifache Mordvorwurf bezog sich auf die Todesfälle von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe, die Mitglieder der RAF waren und sich am 18. Oktober 1977 im Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Stuttgart das Leben nahmen. Die genauen Umstände und die Deutung dieser Todesfälle sind bis heute umstritten. Irmgard Möller überlebte diesen Vorfall schwer verletzt und bestritt einen kollektiven Suizid, indem sie von staatlich angeordneten Morden sprach. Es gab unterschiedliche Theorien und Kontroversen bezüglich der Todesnacht von Stammheim und der Rolle des Staates bei den Ereignissen.
Verurteilungen Im Jahr 1979 wurde Irmgard Möller wegen ihrer Beteiligung an den Bombenanschlägen und dem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie verbüßte insgesamt 23 Jahre Haft und wurde am 1. Dezember 1994 aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck entlassen. Möller galt damals als die am längsten inhaftierte Frau Deutschlands.